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Über uns
Kanzlei Sachanbiński & Sachanbińska
Unsere Kanzlei wurde im Jahre 1992 durch Herrn Rechtsanwalt Rudolf Flamm und Herrn Rechtsanwalt Ryszard Porzycki gegründet. Derzeit sind die Partner der Kanzlei die Rechtsanwälte Ireneusz Sachanbiński und Olga Sachanbińska.
Vom Anfang unserer Tätigkeit an vertreten wir sowohl polnische als auch deutsche Mandanten und indem wir dabei eng mit deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammenarbeiten.
Wir kontaktieren uns mit unseren Kunden in deutscher, englischer und französischer Sprache.
In unserer Tätigkeit konzentrieren wir uns auf Fragen des Zivil-, Erb-, Familien- und Baurechts. Wir vertreten unsere Mandanten bei Streitigkeiten über Schadensersatz und Schmerzensgeld, unsachgemäße Vertragserfüllung, Scheidung und Vermögensaufteilung, Pflichtteil und Verteilung des Nachlasses, sowie im Bauprozess.
Wir beurteilen die Situation realistisch und versuchen immer, die bestmöglichen Lösungen zu finden. Wir bleiben mit unseren Mandanten in Kontakt und wissen, dass dies für das gegenseitige Verständnis erforderlich ist.
Wir sind uns bewusst, dass unsere Auftraggeber uns ihre Probleme anvertrauen, deshalb wir Sie nicht enttäuschen wollen.
Wir bieten ständig aktualisiertes Wissen, Erfahrung, Zuverlässigkeit und eine flexible Herangehensweise an rechtliche Probleme.
Wir laden Sie ein, unsere Dienste zu nutzen.